9.11.2018

Rechtsprobleme in Ehe und Familie

Das Familienrecht beinhaltet alle Gesetze und Rechtsvorschriften, mit denen eine Ehe und die ehelichen Verhältnisse vor und nach der Scheidung gesetzlich normiert werden. Es gehört als Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum Zivilrecht und beschäftigt sich sowohl mit den Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder und Eheleute nach der Scheidung untereinander, als auch mit denen gegenüber gemeinsamen Kindern oder Erben.
Zum Aufgabenbereich des sogenannten Anwalts für Eherecht und Familienrecht gehören auch das Adoptionsrecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der nacheheliche Ehegattenunterhalt und die Scheidungsfolgenvereinbarung. Im Familienrecht sind die notwendigen Formalitäten bei Heirat und Beendigung der Ehe sowie beim Eintragen von nichtehelichen Lebenspartnerschaften und den damit verbundenen Folgen gesetzlich festgelegt.
Die Voraussetzung für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist als erster Schritt der Gang zum Anwalt, um die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung abschätzen zu können. Für die gesamte Dauer des Trennungsjahrs müssen die Ehepartner getrennt leben, also nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit unterhaltsberechtigten gemeinsamen Kindern.
Weitere wichtige Bereiche des Familienrechts sind das eheliche Güterrecht und die landesspezifischen gesetzlichen Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Beendigung des Zusammenlebens und später nach dem Scheidungsprozess.
Auch die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Zahlungspflichten zwischen Kindern und Eltern werden im Familienrecht geregelt. Das im gemeinsamen Eigentum stehende Auto oder teure Haustiere sind bei einer Ehescheidung in der Regel demjenigen der beiden Partner vorläufig zuzuweisen, der es vorwiegend beruflich nutzt. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem Urteil aus dem Jahr 2019 hingewiesen.